AIH Finanz GmbH - Ihr Versicherungsmakler in Brandenburg

Finanz- und Ver­sicherungs­makler

in der Region Brandenburg

03381305652

03381305652

Home

Generationsübergreifende Absicherungen seit 1990

 Risiken absichern   Werte erhalten   Vermögen bilden

 

 Termin ver­ein­barenBootsversicherung mit persönlichen Service

 

News-Archiv | Artikel vom 15.11.2023

Wenn die Leitung leckt

So wertvoll die Ressource Wasser auch ist – unkontrolliert in Wohnung oder Haus will man sie niemals haben. Doch durch ein Leck in der Leitung, poröse Dichtungen oder ein Defekt im Geschirrspüler, der Waschmaschine oder im Kühlschrank, können schnell große Mengen austreten und das gemütliche Heim ins nasse Chaos stürzen. Wasserschäden zählen laut Statistik zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet. Das entspricht rund zwei Schäden pro Minute.  

Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder, weil Lecks in Leitungen zunächst hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann irgendwann zum Vorschein, ist der Schaden bereits groß und Handlungsschnelligkeit geboten.

Welche Versicherung leistet?
Schäden durch Leitungswasser sind in der Regel ein Fall für die Haus­rat­ver­si­che­rung – für Schäden am beweglichen Mobiliar (z.B. Möbel, Auslegware, Bilder, Tapeten) oder die Wohngebäudeversicherung – für Schäden an fest verbauten Bestandteilen und dem Gebäude selbst (z.B. Fußboden, Mauerwerk). Ein „bestimmungswidriger Austritt“ von Leitungswasser liegt beispielweise dann vor, wenn das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr fließt. Das wäre ein Versicherungsfall. Entsteht ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden durch einen Wasserschaden des Nachbarn, ist dessen private Haft­pflichtversicherung für die Regulierung zuständig.

Elementarbaustein prüfen 
Wichtig zu wissen: Liegt die Ursache für einen Wasserschäden in starken Regenfällen oder Unwetter begründet, dann ist eine entstandene Überschwemmung ein Fall für die Elementarschadenversicherung, die als Baustein in einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ergänzt werden kann. Der Elementarschadenbaustein beinhaltet auch weitere Naturgefahren (Erdbeben, Lawinen, Schneedruck etc.).




[ zurück ]