Finanz- und Versicherungsmakler
in der Region Brandenburg
74% der Entscheider glauben, dass sie bei Fehlverhalten durch die Pflichteinlage - dem Stammkapital - geschützt sind. Das ist leider falsch und im Schadensfall haften sie mit ihrem Privatvermögen. Und das auch noch uneingeschränkt. Organschaftliche Risiken werden folglich unterschätzt. Im Schadensfall haftet nicht das Organ, sondern vielmehr seine einzelnen Mitglieder als Gesamtschuldner. Dabei reicht die einfache Fahrlässigkeit aus, um Ansprüche gegen die Personen geltend zu machen.